Stellungnahme zum Ehrensold an die Mitglieder des Sächs. Landtages

28. 07. 2017

nur sehr wenigen Landtagsabgeordneten ist es vergönnt, ihrer Heimatgemeinde zugleich als ehrenamtliche Bürgermeister zusätzlich dienen zu dürfen. Sie votieren beim Thema Ehrensold sicherlich nicht für sich selbst, sondern für die übergroße Zahl ehrenamtlicher Kollegen, die nur normalen Berufen nachgehen, wie zum Beispiel ehrenamtlicher Bürgermeister/innen, die als Journalisten für die regionale und lokale Presse schreiben. Für die meisten gilt: Entweder geht man in seinem zivilen Beruf karrieremäßig auf oder man hat diesen als notwendige Ernährungsgrundlage und widmet sich in seiner Freizeit als ehrenamtlicher Gemeindechef seinen Mitbürgern. Dabei muss man inhaltlich in diesen kleineren Kommunen oft die Aufgaben des Bauamtsleiters, des Hochwasser-Schadensbeseitigers oder des Vollzugsbediensteten etc. gleichzeitig mit erledigen. Auch bei nächtlichen Brandlöschaktion ist man vor Ort, vom eingeschränkten Familienleben ganz zu schweigen, man beschwert sich nicht und hat sein Schicksal selbst gewählt. Bei Haftung oder „in Haft gehen“ gibt es ebenfalls vor den Gerichten und dem Rechnungshof keinen Rabatt für die „Ehrenamtler“. Jedenfalls kann man nur dem einem oder dem anderen Gebiet, Beruf oder Berufung zum ehrenamtlichen Bürgermeister mit voller Hingabe, wie es z.B. von einem Amtsträger nach Beamtenrecht erwartet wird, dienen. Sozialversicherungsrechtliche Nachteile müssen deshalb vermieden werden. Nach der Reform des Betriebsrentenrechts wird es sicherlich eine Lösung analog der Zusatzversorgung im kommunalen öffentlichen Dienst geben.nur sehr wenigen Landtagsabgeordneten ist es vergönnt, ihrer Heimatgemeinde zugleich als ehrenamtliche Bürgermeister zusätzlich dienen zu dürfen. Sie votieren beim Thema Ehrensold sicherlich nicht für sich selbst, sondern für die übergroße Zahl ehrenamtlicher Kollegen, die nur normalen Berufen nachgehen, wie zum Beispiel ehrenamtlicher Bürgermeister/innen, die als Journalisten für die regionale und lokale Presse schreiben. Für die meisten gilt: Entweder geht man in seinem zivilen Beruf karrieremäßig auf oder man hat diesen als notwendige Ernährungsgrundlage und widmet sich in seiner Freizeit als ehrenamtlicher Gemeindechef seinen Mitbürgern. Dabei muss man inhaltlich in diesen kleineren Kommunen oft die Aufgaben des Bauamtsleiters, des Hochwasser-Schadensbeseitigers oder des Vollzugsbediensteten etc. gleichzeitig mit erledigen. Auch bei nächtlichen Brandlöschaktion ist man vor Ort, vom eingeschränkten Familienleben ganz zu schweigen, man beschwert sich nicht und hat sein Schicksal selbst gewählt. Bei Haftung oder „in Haft gehen“ gibt es ebenfalls vor den Gerichten und dem Rechnungshof keinen Rabatt für die „Ehrenamtler“. Jedenfalls kann man nur dem einem oder dem anderen Gebiet, Beruf oder Berufung zum ehrenamtlichen Bürgermeister mit voller Hingabe, wie es z.B. von einem Amtsträger nach Beamtenrecht erwartet wird, dienen. Sozialversicherungsrechtliche Nachteile müssen deshalb vermieden werden. Nach der Reform des Betriebsrentenrechts wird es sicherlich eine Lösung analog der Zusatzversorgung im kommunalen öffentlichen Dienst geben.....