Stellungnahme des VsB zum Entwurf § 155 Sächsiches Beamtengesetz

11. 09. 2017

der Gesetzesentwurf zum Sächsischen Beamtengesetz behandelt im § 155 a die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bürgermeister und Ortsvorsteher. Der Entwurf sieht für ehrenamtliche Bürgermeister eine variable Aufwandsentschädigung, gestaffelt nach Einwohnerzahlen vor, die durch Satzung in den Gemeinden festgelegt werden soll.

Die finanzielle Spanne dabei liegt für Bürgermeister bei einer Gemeindegröße von unter 1000 Einwohnern bei 1.050,00 €, bei einer höheren Einwohnerzahl verringert sich die Spanne auf 750,00 €. Diese Abweichung ist immens, eine Ungerechtigkeit ergibt sich daher leicht bei ähnlichen Gemeinden in Bezug auf Einwohnerzahl und Aufgabenumfang.

Eine so hohe Differenzierung der Bezüge ist nicht zu vertreten. Die Akquise von qualifizierten und motivierten Personal wird durch derartige Regelung weiter erschwert......