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Impfung von Wahlbeamten

11. 01. 2021

Anfrage des Vereins sächsischer Bürgermeister e.V. an den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen zum Thema Impfung von Wahlbeamten:

 

Der Verein sächsischer Bürgermeister e.V. richtet sich mit dem Anliegen über die Möglichkeit der Information zu bevorstehenden Impfungen von kommunalen und

ehemaligen Beamten an den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen.

 

Folgende Antwort haben wir erhalten:

Für die Organisation und den Betrieb der Impfzentren sowie die Terminvergabe für die Impfungen sind die Bundesländer zuständig. Der Freistaat Sachsen informiert hierzu auf seiner Internet-Sonderseite https://www.coronavirus.sachsen.de/coronaschutzimpfung.html. Nach einer Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 06.01.2021 werden die sächsischen Impfzentren am 11.01.2021 ihren Betrieb aufnehmen. Gleichzeitig soll das Online-Buchungsportal für die Buchung individueller Impftermine starten. https://sachsen.impfterminvergabe.de/

Zudem wird in Kürze eine Hotline für Terminbuchungen geschaltet.

 

Eine gesonderte Information oder Einladung bestimmter Personengruppen, wie beispielsweise von Beamten und Versorgungsempfängern, ist im Freistaat Sachsen nicht vorgesehen. Dies hat uns das Sächsische Staatsministerium der Finanzen, das für die Besoldung und Versorgung der sächsischen Landesbeamten zuständig ist, bestätigt.