Inkrafttreten Reform zum Kommunalrecht und Corona-Sonderzahlung
23. 02. 2022
Reform zum Kommunalrecht und zur Corona-Sonderzahlung ist zum 19.02.2022 verkündet worden und ist somit in Kraft getreten.
Reform zum Kommunalrecht und zur Corona-Sonderzahlung ist zum 19.02.2022 verkündet worden und ist somit in Kraft getreten.